Gemeinsam zu vermarkten ist gar nicht so einfach. Die größte Hürde ist, dass alle Verkäufe über eine gemeinsame Kasse laufen. Die Einnahmen und Ausgaben genau auseinander zu rechnen, ist sehr aufwendig, weil jeder Vorgang belegt werden muss. Das kann mit einer elektronischen Registrierkasse und am besten noch mit EAN-Codes auf der Ware funktionieren. Am Verkaufsstand, wo meist mit einer offenen Ladenkasse gearbeitet wird, ist das jedoch sehr schwierig.
Für eine saubere Trennung können die Produkte getrennt verkauft und abgerechnet werden. Dann sind zwei Kassen erforderlich. Ganz praktisch hieße das: Zuerst kauft der Kunde den Spargel und bezahlt diesen und anschließend noch die Erdbeeren, die er ebenfalls separat bezahlt. Das ist sowohl für die Kunden als auch für die Verkäuferin lästig.
Alternativ können die Beteiligten eine GbR gründen und im GbR-Vertrag genau regeln, in welchem Verhältnis Gewinne und Verluste zwischen den GbR-Partnern verteilt werden. Das ist nicht nur gegenüber dem Finanzamt leichter zu belegen, sondern erleichtert auch die Beschäftigung der Mitarbeiter in der Verkaufshütte. Zwei Arbeitgeber können sich nämlich nicht so einfach einen Mitarbeiter teilen.
Die dritte Variante: Einer der beiden Beteiligten behält den Hut auf und kauft dem anderen Betrieb die Produkte ab. Nach außen können ja beide trotzdem gemeinsam auftreten. Gegenüber dem Finanzamt und auch den Sozialversicherungsträgern ist aber alles klar geregelt.Michael Stein / BSB Buchstelle