Frage und Antwort
Kuchen gegen Spende
Wir betreiben einen SB-Hofladen, in dem sich die Kunden auch mit Kaffee und Kuchen bedienen können. Wir haben keine Gewerbeküche und möchten den Kuchen deshalb gegen eine Spende abgeben. Dürfen wir das? Auf Basaren oder Dorffesten stammt der Kuchen ja auch aus heimischen Küchen und wird sogar verkauft.
Sie brauchen eine hygienerechtlich zugelassene Küche. Ob Sie den Kuchen gegen Spende abgeben oder verkaufen, spielt dabei keine Rolle. Die Abgabe des Kuchens über Ihren SB-Hofladen hat eine gewisse Kontinuität und einen Organisationsgrad und deshalb handeln Sie als Lebensmittelunternehmer. „Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen,...