Gesprächskultur

Politische Äußerungen im Arbeitsumfeld

Gespräche zwischen Chef und Mitarbeiter, zwischen Kunden und Verkäufer oder zwischen Mitarbeitern gehören zum menschlichen Miteinander. Was tun, wenn es politisch wird?

Politische Äußerungen im Arbeitsumfeld können den Betriebsfrieden stören. Am besten ist es, wenn sich Betriebsleitung und Mitarbeitende darauf einigen, Politik außen vor zu lassen. (Bildquelle: Andrii Yalanskyi/stock.adobe.com)

Grundsätzlich hat jede und jeder das Recht auf eine politische Meinung und darf diese frei äußern. Wenn jedoch Kunden oder Mitarbeiter bewusst das politische Gespräch suchen, ihre Ansprechpartner zur persönlichen Stellungnahme auffordern oder sich echauffieren, wenn deren Meinung nicht der eigenen entspricht, bedeutet das eine schwierige Situation für Direktvermarkter, Mitarbeiter und Kunden. Hier können gewisse Einschränkungen den Betriebsfrieden sichern und die Zusammenarbeit mit den Kunden versachlichen. Was ist rechtlich möglich?

Grundsätzlich endet das Arbeitsrecht vor dem Betriebseingang bzw. Arbeitsbeginn. Was ein Mitarbeiter außerhalb seiner Arbeitszeit macht, geht dessen Arbeitgeber nichts an, sofern kein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Allerdings wird im Arbeitsverhältnis das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die allgemeinen Schranken der Grundsätze von Treu und Glauben und die beiderseitigen Rücksichtspflichten eingeschränkt. Deshalb darf bei Auftritten außerhalb des Betriebs kein optischer oder inhaltlicher Bezug zum Arbeitgeber entstehen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mitarbeiter in einem Video Dienstkleidung trägt, vor dem Hofladen für ein Bild posiert oder in einem Post seinen Arbeitgeber nennt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob Aussagen vor 20 Menschen in der Dorfkneipe oder in einem tausendfach aufgerufenen bzw. geteilten Post in einem sozialen Netzwerk erfolgen.

Innerhalb seines Betriebs verfügt der Arbeitgeber über das Direktionsrecht. Zwar dürfen Mitarbeiter ihre politische...

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